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BGH, 29.03.2000 - 2 StR 541/99 (1) |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (8)
- HRR Strafrecht
§ 357 StPO
Keine nachträgliche Revisionserstreckung auf Mitverurteilte - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Senatsbeschluß - Änderung - Revision - Revisionserstreckung - Mitverurteilte - Revisionsgrund - Aufhebungserstreckung
- Judicialis
StPO § 357
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 357
Erstreckung der Revision - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BGH, 26.01.2000 - 2 StR 541/99
- BGH, 29.03.2000 - 2 StR 541/99 (1)
Papierfundstellen
- StV 2002, 12
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 25.03.1991 - ARAnw 2/90
Keine Revisionserstreckung auf Mitverurteilte im ehrengerichtlichen …
Auszug aus BGH, 29.03.2000 - 2 StR 541/99
Abgesehen davon, daß dem Senat eine nachträgliche Änderung seiner Entscheidung grundsätzlich nicht möglich ist (…Kuckein in KK, StPO 4. A. § 357 Rdn. 20, Hanack in Löwe-Rosenberg, StPO 25. Aufl. § 357 Rdn. 24;… Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 44. Aufl. § 357 Rdn. 16; a. A. RG LZ 1924, 42, offengelassen in BGHSt 37, 361 f), liegen die Voraussetzungen des § 357 StPO nicht vor.
- BGH, 25.11.2014 - 2 StR 608/12
Grenzen der Revisionserstreckung; Beihilfe (Beihilfe zur Beihilfe)
Abgesehen davon, dass dem Senat eine nachträgliche Änderung seiner Entscheidung grundsätzlich nicht möglich ist (vgl. auch Senat, Beschluss vom 29. März 2000 - 2 StR 541/99, StV 2002, 12 mwN), liegen die Voraussetzungen des § 357 StPO nicht vor.